Satzung des Instituts für Bernsteinzimmerforschung (IfBZFB) der Südthüringer Jonastal Gesellschaft für Bernsteinzimmerforschung (STJGFB)
§ 1 Rechtsstellung
Das
Institut für Bernsteinzimmerforschung ist eine interdisziplinäre
wissenschaftliche Einrichtung unter der Verantwortung der Südthüringer Jonastal Gesellschaft für Bernsteinzimmerforschung.
§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben des Instituts für Bernsteinzimmerforschung sind die Erforschung, Dokumentation und Weiterentwicklung der Bernsteinzimmerforschung.
§ 3 Mitglieder
Mitglieder des Instituts für Bernsteinzimmerforschung sind die in den jeweiligen Teileinheiten der Südthüringer Jonastal Gesellschaft für Bernsteinzimmerforschung beschäftigten Personen. Das Institut für Bernsteinzimmerforschung kann weitere, vorzugsweise als Borderliner zu bezeichnende, Personen aufnehmen.
§ 4 Vorstand
Der Vorstand des Instituts für Bernsteinzimmerforschung ist identisch mit dem Kuratorium der Südthüringer Jonastalgesellschaft für Bernsteinzimmerforschung.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des Instituts für Bernsteinzimmerforschung tritt vierteljährlich zusammen.
§ 6 Wissenschaftlicher Beirat
Dem wissenschaftlichen Beirat des Instituts für Bernsteinzimmerforschung gehören 4 durch die Mitgliederversammlung zu wählende Experten an.
§ 7 Berichtspflicht
Das Institut für Bernsteinzimmerforschung berichtet der Südthüringer Jonastal Gesellschaft für Bernsteinzimmerforschung monatlich über aktuelle Projekte und Ergebnisse im Rahmen der Bernsteinzimmerforschung.
§ 8 Änderungen der Verwaltungsordnung
Änderungen der Verwaltungsordnung werden vom Vorstand des Instituts für Bernsteinzimmerforschung beschlossen.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Verwaltungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Internet in Kraft. Nähere Informationen zum Institut für Bernsteinzimmerforschung (IfBZF) finden Sie zukünftig hier.
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